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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spenlingwimmer&Haller GESMBH

Allfällige andere getroffene Geschäftsbedingungen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Gänze ersetzt.

  1. Anzuwendendes Recht: Den Römischen Verträgen und den Haager Konventionen gemäß legen die Vertragsparteien im beiderseitigem Einvernehmen das österreichische Recht als einzig für die Vertragsbeziehung zwischen der Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH und ihren Kunden gültiges Recht fest.
  2. Gerichtsstandvereinbarung: Für sämtliche Streitsachen, unabhängig von ihrer Art, ihrem Grund und ihrem Erfüllungsort sowie von den speziellen Bedingungen des Verkaufs und selbst im Falle einer Streitverkündung des auf Mängelgewährleistung in Anspruch genommenen gegenüber seinem eigenen Gewährleistungsschuldner oder des Vorhandesseins mehrerer Rechtsbeistände ist Linz ausschließlich Gerichtsstand.
  3. Lieferfristen: Die Lieferfristen die von Spenlingwimmer & Haller GESMBH möglicherweise an den Kunden mitgeteilt wurden, sind unverbindlich und stellen auf keinen Fall eine Verpflichtung der Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH dar. Die Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn sämtliche näheren Angaben im beiderseitigem Einvernehmen entgültig festgelegt wurden und etwaige Anzahlungen vom Kunden an die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH geleistet wurden. Die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH kann nicht dazu verpflichtet werden, jedwede Entschädigungen oder Schadensersatz für etwaige, dem Spediteur oder einem Dritten zuzuschreibende Verspätungen der Lieferungen sowie im Falle höherer Gewalt und besonders im Falle von Streiks, sozialen Unruhen, ungünstigen meteorologischen Bedingungen etc. ..zu leisten.
  4. Lieferung – Warenversand: Die Materialen oder Waren werden als dem Kunden geliefert angesehen, sobald sie die Gebäude der Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH verlassen haben. Sie werden unabhängig von der gewählten Transportart auf Gefahr des Empfängers transportiert. Der Käufer verpflichtet sich demnach einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der Verlust-, Beschädigungs- und Diebstahlrisiken für die bestellten Materialien und Waren deckt. Rückwaren werden von Spenlingwimmer & Haller GESMBH nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung angenommen. Die Unterzeichnung des Lieferscheins gilt ebenso als Auftragserteilung an die Firma MEDIPLEX.
  5. Preise und Rechnungsstellung: Für die bestellen Produkte wird der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis berechnet. Im falle von Änderungen dieses Tarifs im Lauf der Vertragsdauer werden die neuen Preise automatisch auf nachfolgende Lieferungen angewandt, für die vorher ein Exemplar der neuen Preisliste versandt wurde. Die Materialien und Waren werden, außer im Falle von gegenteiligen Bestimmungen auf unserer gültigen Preisliste, ab Werk versandt.
  6. Zahlungsbedingungen: Die Rechungen werden zu folgenden Bedingungen an unseren Firmensitz bezahlt: 14 Tage ab Rechnungsdatum rein netto.
  7. Garantie: Sofern keine gegenteiligen Vereinbarungen bestehen, besteht für unser Ausrüstungsmaterial eine Garantie von einem Jahr ab Zeitpunkt der Lieferung; diese deckt Fabrikationsfehler und schlechtes Funktionieren des Materials; ausgenommen sind jedoch Störungen – aufgrund der normalen Abnutzung des Materials – aufgrund einer den in den mit dem Material überreichten Dokumenten und Handbüchern enthaltenen Anweisungen nicht entsprechenden Handhabung oder Benutzung oder allgemein jeder unüblichen Benutzung oder Handhabung,- aufgrund des Bruchs eines Glasteils. Die Garantie deckt wahlweise den Umtausch von durch die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH als fehlerhaft anerkannten Teilen oder die Instandsetzung sowie die daraus entstehenden Arbeitskosten. Diesen Garantie erstreckt sich jedoch nicht auf Teile aus Glas. Sie erstreckt sich auch nicht auf die Folgen eines etwaigen Stillstands des Personals oder des Materials oder jede andere unmittelbare oder mittelbare Folge der Fehlerhaftigkeit des ganzen Materials oder von Teilen davon. Vorliegende Garantie wird ab Lieferdatum des Material wirksam. Von Spenlingwimmer & Haller GESMBH aufgrund vorliegender Garantie durchgeführte Eingriffe verlängern diese jedoch nicht. Die Verantwortung der Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH ist ausdrücklich auf obengenannte Garantie beschränkt und kann in keinem Fall bei Unfällen mit Personen – oder Sachschäden herangezogen werden. Die Garantie wird zurückgezogen und die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH ist von jeder Verantwortung befreit, wenn das Material einer nicht von der Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH durchgeführten Reparatur ausgesetzt wurde, wenn es umgestaltet oder geändert wurde, wenn die Originalteile durch Teile ersetzt wurden, die von der Firma nicht für die Originalmontage benutzt werden, wenn die Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Benutzung oder Nichtbeachtung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Anweisungen entstanden sind , oder wenn der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen bezüglich Bezahlung nicht erfüllt hat. Weiters ist bei Verwendung von nicht originalen- oder nicht durch die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH gelieferten Reagenzien, die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH von jeder Garantieleistung entlastet.
  8. Eigentumsvorbehalt: Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH bis zur vollständigen Bezahlung der Hauptsumme und der Zinsen des Preises Eigentümer der in der Bestellung aufgeführten Materialien bleibt, wobei die Aushändigung eines Wechsels oder einer anderen Urkunde, die eine Schuldverschreibung darstellt, nicht als Bezahlung angesehen wird. Die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH behält sich das Recht vor, entweder ein wie unter Punkt 9 vorgesehenes Streitverfahren einzuleiten oder den Verkauf von Rechts wegen, 14 Tage nach erfolgloser Zahlungsaufforderung durch Einschreiben mit Empfangsbestätigung, aufzukündigen. In diesem Falle müssen die Waren vom Käufer rückerstattet werden. Im Falle einer gerichtlich angeordneten Sanierung des Unternehmen des Käufers kann die Herausgabe der in der Bestellung aufgeführten Materialien den Vorschriften des Gesetzte vom 12. Mai 1981 gemäß innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung des Feststellungsurteils verlangt werden. Da die obengenannten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises Eigentum der Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH bleiben, ist es dem Käufer untersagt, diese als Sicherheit zu verpfänden oder über sie zu verfügen, insbesondere im Rahmen eines Weiterverkaufs oder einer Umgestaltung. Im Falle einer durch Dritte durchgeführten Pfändung dieser Materialien ist der Käufer dazu verpflichtet, die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH sofort darüber zu informieren.
  9. Anfechtungen: Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum eingelegt werden. Bei Zahlungsverzug für eine Rechnung, die zu einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs durch die Firma Spenlingwimmer & Haller GESMBH führt, wird über die Gerichtskosten und die in Position 7 festgelegten finanziellen Belastungen hinaus ein 20% der Außenstände entsprechender Betrag als Schadenersatz gefordert. 
  10.  Auftragsstornierungen-Kaufrücktritt: Bei Stornierung eines Auftrages bzw. Kaufes werden dem Kunden 25% des Auftragswertes als Stornogebühr in Rechnung gestellt.

    

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